Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten berechnen sich anhand der erbrachten Leistungen (z.B. Erstgespräch, Psychotherapeutische Sitzungen) sowie der Komplexität des Behandlungsanliegens. Vereinzelt können durch weitere Leistungen (wie z.B. Diagnostik, Testungen, Befundberichterstellungen) zusätzliche Kosten entstehen.
Private Krankenkassen sowie Beihilfestellen übernehmen im Regelfall weitgehend die im Rahmen einer Psychotherapie anfallenden Behandlungskosten. Die Höhe der Kostenübernahme ist dabei von Ihren individuellen Vertragsbedingungen abhängig, gegebenenfalls ist eine private Zuzahlung erforderlich.
Bitte setzen Sie sich bei Interesse frühzeitig mit Ihrem Versicherungsträger in Verbindung, um sich über den genauen Leistungsumfang zu informieren.
Beratung wird von den privaten Krankenversicherungen/ der Beihilfe nicht übernommen, so dass Sie in diesem Fall als Selbstzahler in die Praxis kommen können.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten, die im Rahmen der Behandlung in einer Privatpraxis anfallen, regelhaft nicht. In Ausnahmefällen kann im Rahmen eines sogenannten Kostenerstattungs-verfahrens eine Übernahme beantragt werden. Informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Gerne können Sie sich alternativ als Selbstzahler in der Praxis vorstellen.
Die Behandlungskosten können auch von Ihnen selbst getragen werden. In diesem Fall kann die Therapie ohne Antragsstellung und Wartezeit direkt beginnen. Dabei erfolgt keine Information über den Beginn Ihrer Therapie oder Weitergabe einer Diagnose an Ihre Krankenkasse.
Zudem bietet Ihnen dies gegebenenfalls die Möglichkeit, die Wartezeit bis zum Beginn Ihrer von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Psychotherapie zu überbrücken.
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